Um eine Drohne mit FPV-Brille zu fliegen, ist es notwendig, dass sowohl der Pilot als auch ein „Spotter“, der die Drohne mit seinen Augen verfolgt, anwesend sind. Das LBA schreibt in seinen Schulungsunterlagen, dass ein "spezieller Betrieb" stattfinden kann, wenn immer jemand Qualifiziertes im Auftrag des Piloten Ausschau hält und trotzdem nahe genug ist, um bei Bedarf Anweisungen zu geben oder zu helfen.
Das LBA (Luftfahrt-Bundesamt) ist eine deutsche Aufsichtsbehörde, die ein umfangreiches Schulungsmaterial zum Fliegen von Drohnen veröffentlicht hat. Demnach darf der spezielle Betrieb von FPV-Drohnen oder sogenannten "First-Person-View"-Brillen nur mit einem qualifizierten Beobachter durchgeführt werden, der alles aus der Ferne überwacht und kontrolliert, während er die Drohne in der Ich-Perspektive steuert.
Besitzer einer FPV Drohne müssen sich an Regelungen und Gesetze halten:
Dies ist nur ein Auszug der gültigen Regeln. Einen ausführlichen Überblick über die gültigen Regeln schicken wir dir gerne per E-Mail zu. Sende uns einfach ein E-Mail an: E-Mail ROTORACER - info@rotoracer.de
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